Für Ihren Immobilien-Tipp bedanken wir uns mit einer Prämie
Ihr Tipp ist uns viel wert!
Sie kennen eine Immobilie, die verkauft oder vermietet werden soll?
Wir freuen uns über Ihren Hinweis. Wenn Ihr Tipp zu einem erfolgreichen Abschluss führt, erhalten Sie als Dankeschön 1000€.
Voraussetzungen für eine Tippgeber-Prämie
Wir freuen uns über Ihren Hinweis. Wenn Ihr Tipp zu einem erfolgreichen Abschluss führt, erhalten Sie als Dankeschön 1000€.
Voraussetzungen für eine Tippgeber-Prämie
- Das Objekt ist uns bislang nicht bekannt.
- Es liegt in der Region Ludwigsburg.
- Für das Objekt besteht noch kein Maklerauftrag.
- Das Objekt wird derzeit nicht öffentlich angeboten.

Bitte teilen Sie uns dabei nach Möglichkeit folgende Angaben mit:
- Kontaktdaten der Eigentümerin oder des Eigentümers,
- Informationen zur Immobilie (Adresse, Art, Zustand etc.),
- Ihre eigenen Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen.
Hinweise zur Tippgeber Prämie
Wir können ausschließlich Objekte berücksichtigen, die noch nicht in unserer Kartei erfasst sind.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Immobilien, die uns bereits von einer anderen Person gemeldet wurden. Zudem behalten wir uns vor, einzelne Objekte im Einzelfall abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Eigentümer oder die Eigentümerin kontaktieren.
Bitte informieren Sie die betreffende Person im Vorfeld über die Weitergabe ihrer Daten, holen Sie deren Einverständnis ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Immobilien, die uns bereits von einer anderen Person gemeldet wurden. Zudem behalten wir uns vor, einzelne Objekte im Einzelfall abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Eigentümer oder die Eigentümerin kontaktieren.
Bitte informieren Sie die betreffende Person im Vorfeld über die Weitergabe ihrer Daten, holen Sie deren Einverständnis ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Wenn Sie unser Kontaktformular verwenden, erhalten Sie automatisch eine Kopie Ihrer übermittelten Angaben.
Sollten Sie uns Ihren Tipp per Brief oder E-Mail zusenden, senden wir Ihnen im Anschluss eine schriftliche Bestätigung.
Von der Tippgeber-Prämie ausgeschlossen sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen, beispielsweise Rechtsanwälte oder Steuerberater. Selbstverständlich freuen wir uns auch weiterhin über wertvolle Hinweise aus diesem Personenkreis.
Sollten Sie uns Ihren Tipp per Brief oder E-Mail zusenden, senden wir Ihnen im Anschluss eine schriftliche Bestätigung.
Von der Tippgeber-Prämie ausgeschlossen sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen, beispielsweise Rechtsanwälte oder Steuerberater. Selbstverständlich freuen wir uns auch weiterhin über wertvolle Hinweise aus diesem Personenkreis.
